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GPS-Tracker-Funktionen erklärt: Ortung, Geofencing und Alarme
KI-generiertes Bild. Es zeigt keine reale Aufnahme und kein bestimmtes Gerät. Mehr zu unseren Bildern
Inhalt 5 Abschnitte
Hinter dem Namen „GPS Tracker Plus“ steht kein Gerät, das sich eindeutig belegen lässt. Die Funktionen, die dazu meist genannt werden, sind aber bei vielen Trackern gleich: Echtzeit-Ortung, Geofencing und Benachrichtigungen. Diese Seite erklärt, was diese Funktionen technisch bedeuten, wovon ihre Qualität abhängt und was Sie vor dem Kauf im Datenblatt prüfen sollten. Sie ist ein Überblick ohne eigenen Test. Zu einzelnen Modellen macht das Portal keine Leistungsaussagen.
Echtzeit-Ortung: was „live“ wirklich heißt
„Echtzeit“ beschreibt bei Trackern kein festes Tempo. Das Gerät bestimmt in einem eingestellten Takt seine Position und schickt sie an die App. Zwischen zwei Meldungen liegen je nach Einstellung Sekunden bis viele Minuten. Drei Dinge entscheiden darüber:
- Intervall: Ein kurzer Takt zeigt Bewegung fast flüssig, kostet aber Akku und Datenvolumen.
- Empfang: Satellitenortung braucht freie Sicht zum Himmel, in Gebäuden und Tiefgaragen wird sie ungenau oder fällt aus.
- Netz: Mobilfunk-Tracker übertragen nur, wo ein Netz besteht. Bluetooth-Finder zeigen dagegen die Position an, an der ein Smartphone im Suchnetz sie zuletzt gehört hat.
Mehr zu Verbindung und Einrichtung steht im Beitrag GPS-Tracker verbinden: App, Konto, SIM und Fehlersuche.
Geofencing und Alarme
Beim Geofencing legen Sie in der App eine Zone fest, zum Beispiel um Haus, Werkstatt oder Parkplatz. Verlässt der Tracker die Zone oder betritt er sie, löst das System einen Alarm aus. Das funktioniert nur so genau wie die Ortung selbst. Bei sehr kleinen Zonen kann ein Ausreißer in der Ortung einen Fehlalarm erzeugen. Wählen Sie die Zone deshalb nicht zu eng.
Neben Geofence-Alarmen bieten viele Geräte weitere Meldungen:
- Bewegungsalarm, wenn das Gerät aus der Ruhe heraus bewegt wird,
- Warnung bei niedrigem Akku,
- Meldung, wenn das Gerät länger keine Verbindung hatte,
- je nach Bauart SOS-Taste oder Geschwindigkeitsalarm.
Welche davon enthalten sind und ob sie als Push-Nachricht, SMS oder E-Mail eintreffen, steht im Datenblatt und in der App-Beschreibung des Herstellers. Eine Übersicht über Geräte mit dieser Funktion bietet die Seite GPS-Tracker mit Geofencing.
Worauf es in der App ankommt
Die Funktionen sind nur so nützlich wie die App, die sie bedient. Prüfen Sie vor dem Kauf:
- Gibt es Apps für Ihr Smartphone-System (Android, iOS), und werden sie noch gepflegt?
- Lässt sich der Verlauf der letzten Tage ansehen, und wie lange speichert der Anbieter ihn?
- Können mehrere Personen, die Sie bestimmen, Alarme erhalten?
- Laufen Alarme auch im Hintergrund, oder muss die App geöffnet bleiben?
- Fallen für einzelne Funktionen laufende Kosten an, etwa für Echtzeit-Ortung oder Verlauf?
Einen Überblick über die Funktionen der Oberflächen bietet der Guide zu App und Portal.
Objekte und Personen
Ein Tracker an einem Gegenstand, Fahrzeug oder Tier wirft wenige Fragen auf. Anders ist es bei Personen. Standortdaten sind personenbezogene Daten, sobald sie einer Person zugeordnet werden können (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Ihre Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und widerrufbar sein (Art. 7 DSGVO). Orten Sie Personen deshalb nur, wenn sie davon wissen und zustimmen. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu den Funktionen von GPS-Trackern
Wie schnell aktualisiert ein Tracker die Position?
Das hängt vom eingestellten Intervall ab. Je kürzer der Takt, desto flüssiger die Anzeige, aber desto schneller ist der Akku leer. Bei schlechtem Empfang kommen Meldungen verzögert oder gar nicht an.
Was ist Geofencing?
Sie legen in der App eine Zone auf der Karte fest. Verlässt der Tracker diese Zone oder betritt er sie, erhalten Sie einen Alarm. Sehr kleine Zonen können Fehlalarme auslösen, wenn die Ortung abweicht.
Wie erreichen mich die Alarme?
Meist als Push-Nachricht der App, bei manchen Geräten zusätzlich per SMS oder E-Mail. Prüfen Sie im Datenblatt, welche Wege das Gerät bietet, und ob die Benachrichtigungen im Hintergrund zuverlässig ankommen.
Darf ich eine Person mit einem Tracker orten?
Standortdaten einer Person sind personenbezogene Daten und brauchen eine Rechtsgrundlage, etwa eine freiwillige, informierte Einwilligung (Art. 6 und 7 DSGVO). Orten Sie niemanden ohne Wissen und Zustimmung. Das ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu