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Zulässige Nutzung & Haftung Redaktion gps-tracker-ratgeber.de · Stand

Zolltarifnummer für GPS-Tracker: Einreihung beim Zoll klären

Inhalt 6 Abschnitte

Wer Ortungsgeräte aus einem Land außerhalb der EU einführt, braucht für die Zollanmeldung eine Zolltarifnummer. Für „GPS-Tracker“ gibt es dabei keine pauschale Nummer, die Sie einfach übernehmen können. Diese Seite nennt deshalb bewusst keinen Code. Sie erklärt, wovon die Einreihung abhängt und wo Sie die verbindliche Auskunft bekommen.

Wofür die Zolltarifnummer gebraucht wird

Die Zolltarifnummer ordnet eine Ware einer Position im Zolltarif zu. Daran hängen bei der Einfuhr aus Drittländern unter anderem der Zollsatz, die Angaben in der Anmeldung und mögliche weitere Vorschriften für die Ware. Im Handel sprechen viele vom „HS-Code“. Das Harmonisierte System bildet die Grundlage, die Feinheiten der Nummer legt aber für die EU der Zolltarif fest. Eine Nummer aus einem Onlineshop, einer Händlerliste oder einem anderen Land ist deshalb nicht ohne Prüfung übertragbar.

Warum „GPS-Tracker“ kein Zollbegriff ist

Unter einem Tracker verstehen Händler sehr verschiedene Geräte. Ein Bluetooth-Finder im Schlüsselanhänger ist technisch etwas anderes als ein Fahrzeugtracker mit SIM-Karte und Akku. Der Zoll ordnet nach Beschaffenheit, Bauart und Zweck der Ware ein, nicht nach dem Namen im Shop. Fragen Sie im Zweifel beim Zoll nach.

  • Bluetooth-Finder arbeiten über das Smartphone-Netz des jeweiligen Herstellers und senden nicht selbst per Mobilfunk.
  • Mobilfunk-Tracker enthalten ein Funkmodul, einen GNSS-Empfänger und einen Akku.
  • Satelliten-Messenger verbinden sich über ein Satellitennetz und sind noch einmal eine eigene Geräteklasse.

Welche Nummer für Ihr Gerät passt, lässt sich daher nur am konkreten Produkt klären.

Wo Sie die verbindliche Einreihung erfahren

Verbindlich ist nur, was die Zollverwaltung selbst sagt. Dafür gibt es mehrere Wege:

  1. Verbindliche Zolltarifauskunft: Sie können sie bei der zuständigen Zollstelle beantragen.
  2. Auskunft der Zoll-Informationsstellen: Hier erhalten Sie allgemeine Hinweise zum Verfahren, aber keine Zusage für ein bestimmtes Gerät.
  3. Der EU-Zolltarif (TARIC): Die Datenbank der EU-Kommission ist zum Nachschlagen gedacht. Sie hilft beim Verständnis der Struktur, ersetzt aber nicht die Einreihung Ihres Geräts.
  4. Zollagenten und Spediteure: Sie reihen berufsmäßig ein.

Unterlagen für die Anfrage

Für eine saubere Einreihung sollten Sie das Gerät genau beschreiben können. Hilfreich sind:

  • Datenblatt oder Herstellerbeschreibung mit allen Funktionen (Satellitenortung, Mobilfunk, Bluetooth, Sensoren),
  • Typenbezeichnung, Hersteller und Verwendungszweck,
  • Art des eingebauten Akkus, weil Lithium-Akkus beim Transport zusätzliche Vorschriften auslösen können,
  • Rechnung, Packliste und Angaben zum Herkunftsland.

Weitere Punkte vor dem Import

Die Zolltarifnummer ist nur ein Teil. Prüfen Sie zusätzlich, ob das Gerät auf dem deutschen Markt zulässig ist. Telekommunikationsanlagen, die als anderer Gegenstand getarnt und zum unbemerkten Abhören oder Bildaufnehmen geeignet sind, dürfen nach § 8 Abs. 1 und 2 TDDDG weder besessen noch eingeführt werden. Nach Angabe der Bundesnetzagentur sind außerdem GPS-Tracker mit aus der Ferne aktivierbarer Abhörfunktion in Deutschland verboten. Auch Störsender dürfen nach Angabe der Bundesnetzagentur weder betrieben noch vertrieben werden. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Einfuhren in gewerblichem Umfang sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wer nur ein einzelnes Gerät für den privaten Gebrauch bestellt, findet Hinweise zur Auswahl in der Kaufberatung und Grundlagen zur Technik unter GPS-Tracker: Was ist das und wie funktionieren sie.

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer von GPS-Trackern

Gibt es eine feste Zolltarifnummer für alle GPS-Tracker?

Nein. Die Einreihung hängt von Bauart, Funktionen und Zweck des einzelnen Geräts ab. Ein Bluetooth-Finder und ein Mobilfunk-Tracker können unterschiedlich eingereiht werden. Verbindlich klärt das nur die Zollverwaltung.

Kann ich die Nummer vom Händler oder aus dem Netz übernehmen?

Das ist riskant. Angaben von Händlern oder aus anderen Ländern sind für den deutschen Zoll nicht bindend. Prüfen Sie die Nummer im EU-Zolltarif und lassen Sie sie bei Unsicherheit durch eine verbindliche Zolltarifauskunft bestätigen.

Wo bekomme ich eine verbindliche Auskunft?

Eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen Sie bei der Zollverwaltung. Allgemeine Fragen zum Verfahren beantworten die Auskunftsstellen des Zolls. Für laufende Importe können auch Zollagenten oder Spediteure die Einreihung übernehmen.

Reicht die Zolltarifnummer, damit ein Gerät in Deutschland zulässig ist?

Nein. Die Nummer regelt die Zollabwicklung, nicht die Zulässigkeit. Getarnte Abhörgeräte sind nach § 8 TDDDG verboten, und Tracker mit aus der Ferne aktivierbarer Abhörfunktion sind es nach Angabe der Bundesnetzagentur ebenfalls.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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