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Zulässige Nutzung & Haftung Redaktion gps-tracker-ratgeber.de · Stand

GPS-Jammer: Warum Störsender gefährlich und nicht zulässig sind

Inhalt 7 Abschnitte

Ein GPS-Jammer ist ein Störsender. Er überlagert Funksignale, sodass Empfänger in seiner Umgebung keine Satellitenposition mehr bestimmen können. Betrieb und Vertrieb solcher Geräte sind nach Angabe der Bundesnetzagentur in Europa nicht zulässig. Dieser Beitrag erklärt, warum Störsender gefährlich sind, was das für Besitzer eines GPS-Trackers bedeutet und welche zulässigen Wege es gibt, wenn Sie selbst nicht geortet werden möchten. Eine Kaufberatung zu Störsendern gibt es hier nicht.

Was ein Störsender bewirkt

Die Signale der Ortungssatelliten kommen sehr schwach auf der Erde an. Ein Sender in der Nähe kann sie deshalb überdecken. Ein GPS-Tracker verliert dann seine Position. Manche Störsender stören zusätzlich den Mobilfunk. Dann kann der Tracker auch nichts mehr melden.

Die Wirkung bleibt nicht auf ein einzelnes Gerät begrenzt. Ein Störsender trifft jeden Empfänger in seiner Reichweite, auch die Geräte unbeteiligter Menschen.

Warum Störsender gefährlich sind

  • Notrufe: Wird der Mobilfunk gestört, kommen Notrufe aus der Umgebung nicht durch. Auch die automatische Standortübermittlung beim Notruf kann ausfallen.
  • Navigation und Verkehr: Satellitennavigation wird im Straßenverkehr, in der Luftfahrt, in der Schifffahrt und von Rettungsdiensten genutzt. Störungen treffen all diese Nutzer.
  • Zeitsignale: Viele technische Systeme beziehen ihre genaue Uhrzeit aus Satellitensignalen. Ein Ausfall kann sich dort auswirken, wo niemand an Ortung denkt.
  • Diebstahl: Störsender werden auch eingesetzt, um die Ortung gestohlener Fahrzeuge oder Ladung zu verhindern.

Was die Bundesnetzagentur dazu sagt

Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland für die Marktüberwachung von Funkgeräten zuständig. Nach ihrer Angabe sind Betrieb und Vertrieb von Störsendern in Europa nicht zulässig, weil sie Kommunikationsdienste wie Mobilfunk oder GPS-Navigation stören und Notrufe verhindern können. Die Quelle ist die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zur Marktüberwachung.

Angebote im Internet ändern daran nichts. Dass ein Gerät bestellt werden kann, sagt nichts über seine Zulässigkeit aus. Dieser Text bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Rechtsberatung.

Sie möchten nicht geortet werden: die zulässigen Wege

Wer einen Störsender sucht, hat oft ein berechtigtes Anliegen: Er möchte nicht überwacht werden. Dafür gibt es Wege, die niemanden gefährden.

  • Verdacht auf einen fremden Tracker: Smartphones warnen vor unbekannten Bluetooth-Findern, die sich mit Ihnen bewegen. Zusätzlich hilft eine Sichtprüfung an Fahrzeug, Tasche und Kleidung. Wie Sie vorgehen, steht im Beitrag Versteckte Tracker erkennen. Finden Sie ein Gerät, wenden Sie sich an die Polizei.
  • Ortung im Dienstfahrzeug: Sprechen Sie den Arbeitgeber und, wo vorhanden, den Betriebsrat an. Der Betriebsrat bestimmt mit bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
  • Ortung in der Familie oder Partnerschaft: Standort-Teilen setzt Einvernehmen voraus. Eine Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). In den Einstellungen des Smartphones sehen Sie, mit wem Ihr Standort geteilt wird, und können die Freigabe beenden.

Eine Einordnung der Regeln zur Ortung finden Sie im Ratgeber zu Datenschutz und Recht bei GPS-Trackern.

Was Besitzer eines GPS-Trackers tun können

Gegen einen Störsender in der Nähe gibt es keinen vollständigen Schutz. Einige Maßnahmen verringern die Abhängigkeit von einem einzelnen Signal:

  • Mehrere Ortungswege: Viele Tracker bestimmen ihre Position zusätzlich grob über Mobilfunkzellen oder WLAN-Netze der Umgebung. Fällt die Satellitenortung aus, bleibt ein ungefährer Standort.
  • Alarm bei Ausfall: Manche Geräte und Portale melden, wenn ein Tracker längere Zeit keine Position sendet oder die Verbindung verliert. Ob Ihr Gerät das kann, steht im Datenblatt des Herstellers.
  • Letzter bekannter Standort: Die App zeigt in der Regel die letzte Position vor dem Ausfall. Für die Polizei ist das ein Ansatzpunkt.
  • Mechanische Sicherung: Lenkradkralle, Schloss oder ein gesicherter Stellplatz wirken unabhängig von Funk.

Nicht jeder Ausfall hat mit einem Störsender zu tun. Viel häufiger sind Tiefgaragen, Metall um das Gerät, ein leerer Akku oder ein abgelaufener Tarif die Ursache. Der Beitrag über Gründe für ungenaue GPS-Tracker geht diese Fälle durch.

Funkstörung bemerkt: an wen Sie sich wenden

Fallen Navigation und Mobilfunk an einem Ort wiederholt und ohne erkennbaren Grund aus, können Sie das der Bundesnetzagentur melden. Sie unterhält einen Prüf- und Messdienst, der Funkstörungen nachgeht. Bei einem Diebstahl oder dem Verdacht auf eine Straftat ist die Polizei zuständig.

Häufige Fragen zu GPS-Störsendern

Was ist ein GPS-Jammer?

Ein GPS-Jammer ist ein Störsender. Er überlagert Funksignale, sodass Empfänger in seiner Umgebung keine Satellitenposition mehr bestimmen können. Betroffen sind alle Geräte in Reichweite, nicht nur ein einzelner Tracker.

Darf man einen GPS-Störsender verwenden?

Betrieb und Vertrieb von Störsendern sind nach Angabe der Bundesnetzagentur in Europa nicht zulässig, weil sie Kommunikationsdienste wie Mobilfunk oder GPS-Navigation stören und Notrufe verhindern können. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Gefahren gehen von Störsendern aus?

Sie können Notrufe verhindern und die Navigation im Verkehr, in der Luftfahrt und bei Rettungsdiensten stören. Die Wirkung trifft auch unbeteiligte Menschen in der Umgebung.

Was kann ich tun, wenn ich nicht geortet werden möchte?

Prüfen Sie die Standortfreigaben Ihres Smartphones und achten Sie auf Warnhinweise zu fremden Bluetooth-Findern. Finden Sie einen fremden Tracker, wenden Sie sich an die Polizei. Im Betrieb sind Arbeitgeber und Betriebsrat die Ansprechpartner.

Wie schütze ich meinen GPS-Tracker vor Störungen?

Einen vollständigen Schutz gibt es nicht. Hilfreich sind Geräte, die zusätzlich über Mobilfunkzellen oder WLAN orten und einen Ausfall melden, sowie eine mechanische Sicherung des Fahrzeugs.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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