Sonqui Tracker/Ortungsgerät
Zu diesem Gerät zeigen wir bewusst kein Angebot und keinen Suchknopf. In der Produktbeschreibung, die uns vorlag, wurde der Tracker mit einem eingebauten Mikrofon beworben, über das sich die Umgebung mithören lässt.
Nach Angabe der Bundesnetzagentur sind GPS-Tracker in Deutschland verboten, wenn sie eine aus der Ferne aktivierbare Abhörfunktion haben oder ein Mikrofon, mit dem sich die Umgebung unbemerkt abhören lässt (Pressemitteilungen vom 27.11.2020 und 06.12.2023). § 8 TDDDG verbietet Telekommunikationsanlagen, die als anderer Gegenstand getarnt und zum unbemerkten Abhören geeignet und bestimmt sind. Ob ein einzelnes Gerät darunter fällt, beurteilen die Behörden; dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Wer einen Gegenstand, ein Fahrzeug oder mit Einwilligung eine Person orten möchte, braucht dafür kein Mikrofon. Geräte ohne Abhörfunktion finden Sie im Vergleich der GPS-Tracker. Was bei der Ortung von Personen rechtlich gilt, erklärt der Beitrag GPS-Tracker und Datenschutz.