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GPS-Tracker für Personen und Kinder: Bauformen, Technik, Regeln
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Inhalt 7 Abschnitte
GPS-Tracker für Personen gibt es als Uhr, Armband, Anhänger, als Gerät für Tasche oder Schulranzen und eingearbeitet in Kleidung. Die Bauform entscheidet darüber, ob das Gerät im Alltag tatsächlich dabei ist. Die Technik dahinter ist bei allen ähnlich. Dieser Ratgeber ordnet die Bauformen ein, erklärt die wichtigen Funktionen und nennt die Regeln, die bei der Ortung von Menschen gelten. Das Portal testet nicht selbst.
Grundsatz: Ortung von Menschen nur offen und mit Zustimmung
Ein Tracker an einem Menschen ist etwas anderes als ein Tracker am Fahrrad. Für dieses Portal gilt deshalb eine klare Linie:
- Erwachsene werden nur mit ihrer Einwilligung geortet. Das gilt für Partner, Angehörige und Beschäftigte gleichermaßen.
- Kinder wissen von dem Gerät. Eltern besprechen mit ihnen, wozu es dient und wann sie den Standort ansehen.
- Menschen mit Unterstützungsbedarf, etwa bei Demenz: Klären Sie die Ortung mit der betroffenen Person und, wo vorhanden, mit der rechtlichen Betreuung.
Ein Tracker kann helfen, jemanden schneller zu finden. Er ist auf Empfang, Akku und einen aktiven Tarif angewiesen und ersetzt weder Aufsicht noch Absprachen.
Bauformen im Vergleich
| Bauform | Geeignet, wenn | Grenzen |
|---|---|---|
| Uhr oder Armband | das Gerät am Körper bleiben soll und eine SOS-Taste oder Telefonie gewünscht ist | Wird beim Sport oder Schwimmen abgelegt, kleiner Akku, bei Kinderuhren strenge Vorgaben zu Mikrofonfunktionen |
| Anhänger oder Clip | ein kleines Gerät an Schlüsselband, Gürtel oder Jacke getragen wird | Kann verloren gehen oder vergessen werden |
| Gerät in Tasche oder Schulranzen | Platz für einen größeren Akku wichtig ist | Geortet wird die Tasche, nicht die Person |
| Weste oder Kleidung mit Trackerfach | bei Ausflügen oder Gruppen ein fester Platz am Körper gebraucht wird | Nur nutzbar, solange das Kleidungsstück getragen wird |
| Schuh oder Einlegesohle | eine erwachsene Person das selbst so wünscht, zum Beispiel beim Laufen | Wenig Platz für Akku und Antenne, Belastung durch Nässe und Druck |
Je jünger das Kind, desto wichtiger ist eine Bauform, die es gern und von selbst trägt. Ein Gerät, das das Kind ablehnt, bleibt zu Hause liegen. Ein Gerät, das ohne sein Wissen in Schuh oder Kleidung steckt, ist keine Lösung für dieses Problem, sondern beschädigt das Vertrauen, sobald es entdeckt wird.
Mehr zu einzelnen Bauformen lesen Sie in den Beiträgen GPS-Tracker für den Schulranzen, GPS-Tracker als Armband für Kinder und Weste mit GPS-Tracker.
So arbeitet die Technik
Personen-Tracker bestimmen ihre Position über Navigationssatelliten (GNSS: GPS, Galileo, GLONASS, BeiDou). In Gebäuden, wo Satellitensignale schwach sind, schätzen viele Geräte den Standort über Mobilfunkzellen oder WLAN-Netze in der Umgebung. Die Position geht dann über das Mobilfunknetz an eine App. Dafür enthält das Gerät eine SIM, meist mit einem Tarif des Herstellers.
Bluetooth-Finder wie Apple AirTag, Samsung Galaxy SmartTag2 oder Tile arbeiten anders. Sie haben keine eigene Mobilfunkverbindung und werden über Smartphones aus dem Suchnetz des Herstellers gefunden. Sie sind für Gegenstände gedacht und geben Warnhinweise ab, wenn sie länger ohne das Smartphone ihres Besitzers mit jemandem unterwegs sind. Für die Ortung von Personen sind sie nicht gebaut. Die Grundlagen erklärt der Beitrag Wie funktioniert die Personenortung mit GPS-Trackern?
Funktionen, die im Alltag zählen
Geofencing
Sie legen in der App einen Bereich fest, etwa das Zuhause, die Schule oder die Wohnanlage. Die App meldet, wenn der Tracker den Bereich erreicht oder verlässt. Das erspart den ständigen Blick auf die Karte. In Gebäuden und an den Rändern des Bereichs kann es Fehlalarme geben, weil die Position dort springt. Wählen Sie den Bereich deshalb nicht zu eng.
Live-Ortung und Intervall
Bei der Live-Ortung sendet der Tracker seine Position in kurzen Abständen. Das kostet viel Akku. Im Intervallbetrieb meldet er sich seltener und hält länger durch. Viele Geräte schalten selbst um: Sie senden häufiger, wenn sie sich bewegen, und ruhen im Stillstand. Für den Alltag genügt meist ein längeres Intervall, die Live-Ortung brauchen Sie nur bei einer Suche.
SOS-Taste
Ein Druck auf die Taste schickt den Standort an hinterlegte Kontakte. Das setzt voraus, dass die Person die Taste bedienen kann und will. Üben Sie das gemeinsam und klären Sie, wer die Meldung erhält.
Akku und Schutzart
Laufzeitangaben der Hersteller gelten für ein bestimmtes Sendeintervall. Prüfen Sie im Datenblatt, für welches. Die Schutzart (IP-Code) gibt an, wie gut das Gehäuse gegen Staub und Wasser geschützt ist. Für ein Gerät, das täglich draußen getragen wird, ist ein Schutz gegen Regen und Spritzwasser sinnvoll.
Regeln für Geräte und Daten
Mikrofon: Nach Angabe der Bundesnetzagentur sind GPS-Tracker in Deutschland verboten, wenn sie eine aus der Ferne aktivierbare Abhörfunktion haben (Pressemitteilung vom 27.11.2020). Kinderuhren mit Abhörfunktion stuft die Behörde als verbotene Telekommunikationsanlagen nach § 8 Abs. 1 TDDDG ein. Die Ortungsfunktion nennt sie unter den zulässigen Funktionen.
Standortdaten: Standortdaten sind personenbezogene Daten, wenn sie einer Person zugeordnet werden können (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Ihre Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Eine Einwilligung muss freiwillig und informiert sein und lässt sich jederzeit widerrufen (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO). Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten gilt die DSGVO nicht (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Das sagt aber nichts darüber, ob die Ortung einer anderen Person erlaubt ist.
Kinder: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz rät Eltern, kritisch zu prüfen, ob Bewegungsverlauf und Live-Ortung nötig sind, weil sie tief in die Privatsphäre des Kindes eingreifen (Hinweise der BfDI zu Smartwatches für Kinder).
Diese Hinweise sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung. Holen Sie im Einzelfall fachkundigen Rat ein. Ausführlicher ist der Ratgeber zu Datenschutz und Recht bei GPS-Trackern.
Worauf Sie bei der Auswahl achten
- Passt die Bauform zum Alltag der Person, und trägt sie das Gerät freiwillig?
- Hat das Gerät kein Mikrofon, mit dem sich die Umgebung aus der Ferne belauschen lässt?
- Welcher Mobilfunkstandard wird genutzt, und ist er an den üblichen Aufenthaltsorten verfügbar?
- Was kosten Gerät und Tarif zusammen über die geplante Nutzungsdauer?
- Bei welchem Sendeintervall gilt die angegebene Akkulaufzeit?
- Wo speichert der Anbieter die Standortdaten, und wie lassen sie sich löschen?
- Wer erhält Zugriff auf die App, und wer bekommt Alarme?
Lesen Sie Datenblatt und Herstellerseite selbst, bevor Sie sich entscheiden.
Häufige Fragen zu GPS-Trackern für Personen und Kinder
Welche Bauform passt für ein Kind?
Die Bauform, die das Kind von selbst trägt. Eine Uhr oder ein Armband bleibt am Körper, ein Gerät im Schulranzen hat mehr Platz für den Akku, ortet aber nur den Ranzen. Besprechen Sie die Wahl mit Ihrem Kind.
Wie funktioniert Geofencing?
Sie legen in der App einen Bereich fest, zum Beispiel Zuhause oder Schule. Die App meldet, wenn der Tracker den Bereich erreicht oder verlässt. An den Rändern und in Gebäuden sind Fehlalarme möglich, weil die Position dort ungenauer ist.
Darf ich einen Erwachsenen mit einem GPS-Tracker orten?
Orten Sie Erwachsene nur mit deren Einwilligung. Standortdaten sind personenbezogene Daten, wenn sie einer Person zugeordnet werden können (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Eine Einwilligung muss freiwillig und informiert sein und lässt sich jederzeit widerrufen (Art. 7 DSGVO). Diese Antwort ersetzt keine Rechtsberatung.
Sind Kinderuhren mit Mikrofon zulässig?
Kinderuhren mit Abhörfunktion stuft die Bundesnetzagentur als verbotene Telekommunikationsanlagen nach § 8 Abs. 1 TDDDG ein. Die Ortungsfunktion nennt sie unter den zulässigen Funktionen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass sich die Umgebung nicht aus der Ferne belauschen lässt.
Wie erreiche ich, dass mein Kind den Tracker trägt?
Erklären Sie offen, wozu das Gerät dient, lassen Sie das Kind bei Bauform und Aussehen mitentscheiden und vereinbaren Sie, wann Sie den Standort ansehen. Ein Gerät, von dem das Kind nichts weiß, ist dafür kein Ersatz.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu