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DSGVO & Einwilligung Redaktion gps-tracker-ratgeber.de · Stand

Personenortung mit GPS-Tracker: Technik, Grenzen, Einwilligung

Inhalt 7 Abschnitte

Ein GPS-Tracker für Personen bestimmt seine Position über Satelliten und schickt sie meist per Mobilfunk an eine App. Wie genau und wie zuverlässig das gelingt, hängt von Empfang, Akku und Tarif ab. Rechtlich ist die Ortung einer Person nur mit deren Einwilligung vertretbar, bei Kindern entscheiden die Sorgeberechtigten mit Augenmaß. Diese Seite erklärt die Technik, die Grenzen und die wichtigsten Regeln.

Wie die Position bestimmt wird

Satelliten senden Signale mit Zeitangaben. Der Empfänger im Tracker misst, wie lange jedes Signal unterwegs war, und berechnet daraus die Entfernung zum jeweiligen Satelliten. Aus den Entfernungen ergibt sich die Position. Dieses Verfahren heißt Trilateration. „Triangulation“ ist dafür der falsche Begriff, denn dabei werden Winkel gemessen. Für eine Position im Raum braucht der Empfänger mindestens vier Satelliten, weil neben den drei Raumkoordinaten auch die Abweichung seiner eigenen Uhr bestimmt werden muss.

Neben GPS nutzen die meisten Geräte weitere Satellitensysteme wie Galileo, GLONASS oder BeiDou. Der Oberbegriff dafür ist GNSS.

Wie die Position zur App kommt

Die Satellitenortung funktioniert nur in eine Richtung: Der Tracker empfängt, er sendet nicht an die Satelliten. Damit Sie die Position sehen, muss das Gerät sie auf einem zweiten Weg übertragen.

  • Mobilfunk-Tracker haben eine SIM-Karte und melden die Position über das Mobilfunknetz. Dafür fällt meist ein Tarif an, entweder als Abo, als Prepaid oder mit eigener SIM.
  • Bluetooth-Finder besitzen keine eigene Mobilfunkverbindung. Sie werden nur gefunden, wenn ein fremdes Smartphone mit passendem Suchnetz in Reichweite ist. Beim AirTag ist dafür ein Apple-Gerät nötig. Als Personenortung eignen sie sich daher kaum.
  • Smartwatches für Kinder kombinieren Satellitenortung, Mobilfunk und oft WLAN-Ortung für Gebäude.

Grenzen im Alltag

Ein Tracker zeigt, wo er war, nicht, wie es der Person geht. Mehrere Faktoren begrenzen die Aussagekraft:

  • In Gebäuden, Tiefgaragen und engen Straßen schwächen sich Satellitensignale ab oder werden reflektiert, die Position wird ungenauer.
  • Je häufiger das Gerät die Position meldet, desto schneller ist der Akku leer. Ein leerer Akku beendet die Ortung.
  • Ohne Mobilfunkempfang oder bei ausgelaufenem Tarif kommt keine Position an.
  • Die Anzeige in der App kann der tatsächlichen Position einige Zeit hinterherlaufen.

Ein Tracker kann helfen, jemanden schneller zu finden. Er ersetzt weder Aufsicht noch Absprachen. Mehr zur Genauigkeit lesen Sie unter Hohe Genauigkeit bei GPS-Trackern.

Einwilligung und Verantwortung

Standortdaten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO personenbezogene Daten, wenn sie einer Person zugeordnet werden können. Ihre Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und unmissverständlich sein, sie muss sich nachweisen und jederzeit widerrufen lassen (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO). Wer eine erwachsene Person orten will, sollte daher offen fragen und ein Nein akzeptieren. Die Ortung ohne Wissen der betroffenen Person ist kein Thema dieses Portals.

Bei Menschen mit Demenz oder anderen Einschränkungen klären Sie das mit der betroffenen Person und, wo vorhanden, mit der rechtlichen Betreuung. Ein Tracker kann dort Gespräche nicht ersetzen und verspricht keinen Schutz.

Kinder

Bei Kindern entscheiden die Sorgeberechtigten. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz rät Eltern, kritisch zu prüfen, ob Bewegungsverlauf und Live-Ortung nötig sind, weil beides tief in die Privatsphäre des Kindes eingreift. Sprechen Sie mit dem Kind darüber und beschränken Sie die Funktionen auf das Nötige. Nach Angabe der Bundesnetzagentur sind Tracker mit aus der Ferne aktivierbarer Abhörfunktion verboten. Sie stuft Kinderuhren mit Abhörfunktion als verbotene Telekommunikationsanlagen nach § 8 Abs. 1 TDDDG ein, und wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort aufnimmt oder abhört, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Einen Überblick über Bauformen bietet GPS-Tracker für Personen und Kinder.

Beschäftigte

Im Betrieb gelten eigene Regeln. Der Betriebsrat bestimmt bei technischen Einrichtungen mit, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Mehr dazu unter Ortung und Zeiterfassung im Unternehmen und im Guide zu Datenschutz und Recht. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Personenortung

Wie viele Satelliten braucht ein GPS-Tracker für die Ortung?

Mindestens vier. Drei liefern die Raumkoordinaten, der vierte erlaubt es, die Abweichung der Empfängeruhr herauszurechnen. Mehr Satelliten in Sicht verbessern in der Regel die Ortung.

Darf ich eine erwachsene Person per Tracker orten?

Standortdaten sind personenbezogene Daten und brauchen eine Rechtsgrundlage, etwa die Einwilligung nach Art. 6 und 7 DSGVO. Sie muss freiwillig und informiert sein und sich widerrufen lassen. Ohne Wissen der Person ist die Ortung kein Thema für dieses Portal.

Eignet sich ein Bluetooth-Finder zur Ortung einer Person?

Kaum. Bluetooth-Finder haben keine eigene Mobilfunkverbindung und werden nur über fremde Smartphones in Reichweite gefunden. Ein AirTag setzt zudem ein Apple-Gerät im Suchnetz voraus.

Wie sollte ich bei Kindern vorgehen?

Entscheiden Sie als Sorgeberechtigte mit Augenmaß, sprechen Sie mit dem Kind und nutzen Sie nur die Funktionen, die nötig sind. Tracker mit aus der Ferne aktivierbarer Abhörfunktion sind nach Angabe der Bundesnetzagentur verboten.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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