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Einsatzfelder & Zielgruppen Redaktion gps-tracker-ratgeber.de · Stand

GPS-Tracker für Partner: Standort teilen nur mit Einverständnis

Inhalt 6 Abschnitte

Paare teilen ihren Standort aus praktischen Gründen: um sich abzuholen, um zu wissen, ob der andere gut angekommen ist, oder auf Reisen. Das geht nur mit Einverständnis beider. Dieser Artikel behandelt deshalb ausschließlich das einvernehmliche Teilen des Standorts. Eine Ortung des Partners oder der Partnerin ohne Wissen ist keine Kaufberatung und wird hier nicht erklärt. Das Portal testet keine Geräte selbst.

Einverständnis ist die Grundlage

Standortdaten einer Person sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO personenbezogene Daten, wenn sie ihr zugeordnet werden können. Die Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, etwa die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Eine Einwilligung muss freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich sein, sie muss nachweisbar sein und lässt sich jederzeit widerrufen (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 Abs. 1 und 3 DSGVO). Wer den Standort teilt, kann das also jederzeit beenden, ohne dies begründen zu müssen.

Die Ausnahme für persönliche oder familiäre Tätigkeiten (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) besagt nur, dass die DSGVO dann nicht gilt. Sie sagt nichts darüber, ob die Ortung einer anderen Person erlaubt ist. Der Bundesgerichtshof hat 2013 zu GPS-Empfängern an Fahrzeugen überwachter Personen entschieden, dass eine Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen nur in engen Ausnahmefällen besteht (BGH, Urteil vom 04.06.2013, 1 StR 32/13). Wer unberechtigt personenbezogene Daten verarbeitet, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen strafbar machen (§ 42 Abs. 2 und 3 BDSG). Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung; im Streitfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.

Standort teilen mit Bordmitteln

Für das Teilen unter Partnern reichen meist die Funktionen der Smartphone-Systeme, etwa in Apples „Wo ist?“ oder in Googles Standortfreigabe. Beide Seiten sehen, dass die Freigabe aktiv ist, und können sie jederzeit beenden. Der Vorteil gegenüber einem eigenen Gerät: Es ist kein Zusatzgerät nötig, der Akku des Telefons wird ohnehin geladen, und die Freigabe ist für beide erkennbar.

  • Legen Sie fest, ob der Standort dauerhaft oder zeitlich begrenzt geteilt wird, etwa für die Dauer einer Reise.
  • Vereinbaren Sie, wer wann nachschaut und wozu. Ein Blick zur Abholzeit ist etwas anderes als dauerhafte Kontrolle.
  • Schalten Sie die Freigabe ab, wenn der Anlass entfällt.

Wann ein eigener Tracker sinnvoll ist

Ein eigener Tracker kommt in Frage für Gegenstände, die beide nutzen, etwa ein gemeinsames Fahrzeug, Gepäck oder den Rucksack auf einer Wanderung. Für Gepäck genügen Bluetooth-Finder wie Apple AirTag, Samsung Galaxy SmartTag2 oder Tile; für Fahrzeuge Geräte mit Satellitenortung und Mobilfunk. Das gemeinsame Auto gehört ins Gespräch: Wer es nutzt, muss wissen, dass es ortbar ist. Hinweise zu Diebstahlschutz am eigenen Fahrzeug stehen im Ratgeber zur Fahrzeugortung mit GPS-Trackern.

Warum Smartphones vor fremden Trackern warnen

Die großen Smartphone-Systeme zeigen Warnungen an, wenn ein unbekannter Bluetooth-Finder länger mit Ihnen mitreist. Viele Finder geben außerdem nach einiger Zeit Töne ab, wenn sie vom Besitzer getrennt sind. Beides dient dem Schutz vor unerwünschtem Tracking und soll nicht umgangen werden. Wer einen unbekannten Tracker bei sich findet, dokumentiert den Fund und wendet sich an die Polizei. Wie Sie fremde Tracker erkennen, erklärt der Beitrag GPS-Tracker-Detector: Versteckte Tracker finden.

Wenn Misstrauen der Anlass ist

Wer den Standort des Partners prüfen möchte, weil Vertrauen fehlt, löst das Problem mit einem Gerät nicht. Ein Gespräch, eine Beratung oder eine Paarberatungsstelle sind dafür die besseren Wege. Wer sich von einer Person verfolgt oder kontrolliert fühlt, kann sich an die Polizei oder eine Beratungsstelle wenden. Weiterführende Informationen bietet der Guide Datenschutz und Recht bei GPS-Trackern, zum Thema Einwilligung auch die Seite DSGVO und Einwilligung.

FAQ zum Standort-Teilen mit dem Partner

Darf ich meinen Partner mit einem GPS-Tracker orten?

Standortdaten sind personenbezogene Daten und brauchen eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Diese muss freiwillig und informiert sein und lässt sich jederzeit widerrufen (Art. 7 DSGVO). Eine Ortung ohne Wissen der anderen Person ist nicht Gegenstand dieses Ratgebers. Das ersetzt keine Rechtsberatung.

Reicht die Standortfreigabe im Smartphone?

Für das einvernehmliche Teilen unter Partnern meist ja. Beide sehen, dass die Freigabe aktiv ist, und können sie jederzeit beenden. Ein zusätzliches Gerät ist dafür nicht nötig.

Was tun, wenn ich einen fremden Tracker bei mir finde?

Dokumentieren Sie den Fund, etwa mit Fotos und Warnmeldung, und wenden Sie sich an die Polizei. Nutzen Sie die Warnhinweise Ihres Smartphones oder die Scanner-Apps der Hersteller.

Wofür eignet sich ein eigener Tracker?

Für gemeinsam genutzte Gegenstände wie Gepäck oder ein gemeinsames Fahrzeug, wenn alle Beteiligten davon wissen. Nicht für die Ortung einer Person ohne deren Einwilligung.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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