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Einsatzfelder & Zielgruppen Redaktion gps-tracker-ratgeber.de · Stand

GPS-Tracker nach Einsatzfeld: Personen, Tiere, Dinge, Fahrzeuge

Inhalt 5 Abschnitte

GPS-Tracker werden an Personen, Tieren, Dingen und Fahrzeugen eingesetzt. Welche Technik passt, hängt vom Einsatzfeld ab: von Empfang, Akku, Kosten und davon, wen die Ortung betrifft. Diese Seite ordnet die Felder, nennt die typischen Grenzen und führt zu den Ratgebern, die das Thema vertiefen. Das Portal testet keine Geräte.

Personen: Kinder, Ältere und Angehörige

Bei Menschen entscheidet nicht nur die Technik, sondern die Einwilligung. Standortdaten sind personenbezogene Daten, sobald sie einer Person zugeordnet werden können (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Wer sie verarbeitet, braucht eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Sie muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO).

  • Kinder: Uhren, Armbänder oder Anhänger mit SOS-Taste und Ortung. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz rät Eltern, kritisch zu prüfen, ob Bewegungsverlauf und Live-Ortung nötig sind, und mit dem Kind darüber zu sprechen. Nach Angabe der Bundesnetzagentur sind GPS-Tracker mit aus der Ferne aktivierbarer Abhörfunktion verboten; Kinderuhren mit Abhörfunktion stuft sie als verbotene Telekommunikationsanlagen nach § 8 Abs. 1 TDDDG ein.
  • Ältere Menschen: Uhren oder Notrufgeräte mit Ortung und Alarm. Klären Sie den Einsatz mit der betroffenen Person und, wo vorhanden, mit der rechtlichen Betreuung. Ein Gerät kann helfen, jemanden schneller zu finden. Es schützt nicht vor jedem Risiko.

Mehr dazu in GPS-Tracker für Personen und Kinder. Heimliche Ortung von Partnern oder Bekannten ist kein Einsatzfeld, das dieses Portal unterstützt.

Tiere, Dinge und Outdoor

Hunde und Katzen lassen sich mit Mobilfunk-Trackern am Halsband orten. Ob die Meldung ankommt, hängt vom Netz ab. Auf Wanderungen und Touren ohne Mobilfunk kommen Satelliten-Messenger wie Garmin inReach oder Spot infrage, meist mit Abo. Gepäck, Schlüssel und Taschen sichern viele mit Bluetooth-Findern wie Apple AirTag, Samsung Galaxy SmartTag2 oder Tile. Diese werden nur über fremde Smartphones in der Nähe gefunden.

Passende Geräteklassen und Grenzen stehen im Ratgeber Tiere, Dinge und Outdoor.

Fahrzeuge, Maschinen und Betriebe

Für Autos, Fahrräder, Wohnmobile und Maschinen gibt es festverbaute Tracker, OBD-Stecker und Geräte mit eigenem Akku. Für Diebstahlschutz ist ein verdeckter Einbau am eigenen Fahrzeug üblich. Im Betrieb ändert sich die Lage: Wer Fahrzeuge von Beschäftigten ortet, überwacht damit zugleich Personen. Der Betriebsrat bestimmt bei technischen Einrichtungen mit, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Bei einer Einwilligung von Beschäftigten ist deren Abhängigkeit im Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BDSG). Informieren Sie Beschäftigte vorab, und holen Sie rechtliche Beratung ein.

Mehr zu Fahrzeugen und Flotten: Fahrzeuge und Flotten.

Wie Sie das passende Feld und Gerät finden

  1. Klären Sie, was geortet werden soll und wer davon betroffen ist.
  2. Entscheiden Sie, ob Sie Live-Ortung brauchen oder ob Wiederfinden in der Nähe genügt. Das trennt Mobilfunk-Tracker von Bluetooth-Findern.
  3. Rechnen Sie Akku, Empfang und laufende Kosten ein. Einsteigergeräte gibt es ab rund 20 Euro, bei Mobilfunk-Trackern kommen Tarifkosten dazu.
  4. Prüfen Sie Datenschutz und Zustimmung, bevor das Gerät in Betrieb geht. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Die Hinweise des Portals dazu stehen unter Datenschutz und Recht.

Für die Kaufentscheidung hilft der Überblick Kaufberatung.

Häufige Fragen zu Einsatzfeldern von GPS-Trackern

Welche Einsatzfelder gibt es für GPS-Tracker?

Typisch sind Personen wie Kinder und Ältere, Haustiere, Dinge wie Gepäck, Fahrzeuge und Fahrräder sowie Maschinen und Betriebsmittel. Je Feld unterscheiden sich Technik, Kosten und Regeln.

Darf ich eine Person ohne ihr Wissen orten?

Dieses Portal gibt dafür keine Anleitung. Standortdaten sind personenbezogene Daten und brauchen eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung. Holen Sie im Einzelfall fachkundigen Rat ein.

Was gilt, wenn ich Beschäftigte oder Dienstfahrzeuge orte?

Der Betriebsrat hat bei technischen Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Informieren Sie die Beschäftigten, und lassen Sie sich rechtlich beraten.

Wann reicht ein Bluetooth-Finder?

Er genügt, wenn Sie etwas in belebter Umgebung wiederfinden wollen, etwa Schlüssel oder Gepäck. Für Live-Ortung unterwegs oder abseits von Menschen ist ein Mobilfunk- oder Satelliten-Tracker nötig.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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