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Einsatzfelder & Zielgruppen Redaktion gps-tracker-ratgeber.de · Stand

GPS-Einsatzgebiete: Welcher Tracker passt wozu?

Inhalt 8 Abschnitte

GPS-Tracker und Bluetooth-Finder werden dort eingesetzt, wo ein Gegenstand, ein Fahrzeug, ein Tier oder eine Person wiedergefunden oder im Blick behalten werden soll. Die Technik ist in allen Fällen ähnlich, die Anforderungen unterscheiden sich stark: Ein Koffer braucht etwas anderes als ein Lkw, ein Hund etwas anderes als ein Fahrrad. Diese Seite ordnet die wichtigsten Einsatzgebiete (den Einsatz in Branchen erklärt ein eigener Beitrag) und nennt, welche Geräteklasse jeweils infrage kommt. Das Portal testet nicht selbst und nennt hier keine Einzelmodelle.

Drei Techniken, auf die alles zurückgeht

Ob Auto, Hund oder Schlüssel: Die Geräte nutzen im Kern eine von drei Techniken.

  • Satellitenortung (GNSS): Das Gerät berechnet seine Position aus den Signalen von GPS, Galileo, GLONASS oder BeiDou. Drinnen ist der Empfang oft schlecht.
  • Mobilfunk: Der Tracker schickt die Position über ein Mobilfunknetz (2G, LTE, LTE-M oder NB-IoT) an einen Server. Dafür braucht es eine SIM und einen Tarif.
  • Bluetooth mit Suchnetz: Ein Finder wie Apple AirTag, Samsung Galaxy SmartTag2 oder Tile meldet sich bei Smartphones in der Nähe, die den Standort weitergeben. Das funktioniert nur, wo solche Smartphones vorbeikommen.

Die Unterschiede zwischen den Techniken bestimmen, welches Gerät für welchen Zweck taugt.

Welche Geräteklasse passt zu welchem Einsatz?

EinsatzgebietTypische GeräteklasseWorauf es ankommt
Auto, Motorrad, AnhängerMobilfunk-Tracker, fest eingebaut oder mit AkkuStromversorgung, versteckter Einbauort am eigenen Fahrzeug, Alarm bei Bewegung
Fahrrad, E-BikeBluetooth-Finder oder kleiner Mobilfunk-TrackerGröße, Akku, Witterungsschutz
Koffer, Schlüssel, GeldbeutelBluetooth-FinderSuchnetz, Suchton, Kompatibilität mit dem Smartphone
Hund, KatzeMobilfunk-Tracker am HalsbandGewicht, Akku, Abdeckung im Gelände
Outdoor, Segeln, BergeSatelliten-Messenger oder Tracker mit GNSSEmpfang ohne Mobilfunk, Akkulaufzeit, Notruffunktion nur mit passendem Dienst
Kinder, SeniorenUhr oder kleiner Tracker mit MobilfunkEinwilligung, Datenschutz, keine Abhörfunktion
Fuhrpark, BaugeräteFahrzeug- und Anhängertracker mit PortalInformation der Beschäftigten, Mitbestimmung, Auswertung

Fahrzeuge, Anhänger und Flotten

Im Fahrzeugbereich ist die Ortung verbreitet, weil Fahrzeuge einen hohen Wert haben und fremde Bewegung leicht erkennbar ist. Für den eigenen Wagen dient ein Tracker dem Diebstahlschutz: Er meldet Bewegung und sendet den Standort. Betriebe nutzen Tracker zusätzlich für die Disposition und für Wartungsintervalle. Die Hinweise zu Fahrzeugtrackern und Flotten stehen im Guide zu Fahrzeugen und Flotten.

Wer Fahrzeuge ortet, die von Beschäftigten gefahren werden, ortet zugleich Personen. Der Betriebsrat bestimmt bei technischen Einrichtungen mit, die geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Eine Einwilligung von Beschäftigten ist nur eingeschränkt tragfähig, weil sie im Arbeitsverhältnis von Abhängigkeit geprägt ist (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BDSG). Informieren Sie Ihre Beschäftigten daher offen und beziehen Sie, wo vorhanden, den Betriebsrat ein.

Wertsachen, Gepäck und Gegenstände

Für Gegenstände, die Sie verlegen oder auf Reisen verlieren können, genügen oft Bluetooth-Finder. Sie sind klein, brauchen keinen Tarif und zeigen den Standort über das Suchnetz an. Auf einer Reise mit Flugzeug und Zug sind sie hilfreich, solange andere Smartphones in der Nähe sind. Ein Ersatz für Versicherung und Gepäckbeleg sind sie nicht.

Haustiere und Outdoor

Tiertracker für Hunde und Katzen arbeiten meist mit Satellitenortung und Mobilfunk. Das Gerät muss zum Tier passen: Gewicht, Größe und Befestigung gehören zur Auswahl, ebenso die Frage, ob der Hund es ohne Stress trägt. Hilfe zu Geräten und Befestigung gibt der Guide zu Tieren, Dingen und Outdoor.

In abgelegenem Gelände ist Mobilfunk nicht überall vorhanden. Dort kommen Satelliten-Messenger wie Garmin inReach oder Spot infrage, die über Satellitenkommunikation Nachrichten und Standort senden. Sie setzen in der Regel einen Dienstvertrag voraus. Ein Tracker ersetzt weder Tourenplanung noch Notfallausrüstung.

Kinder, Senioren und andere Personen

Für Personen gilt ein anderer Maßstab als für Sachen. Standortdaten einer Person sind personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO), und ihre Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und widerrufbar sein (Art. 7 DSGVO). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz rät Eltern, kritisch zu prüfen, ob Bewegungsverlauf und Live-Ortung nötig sind, weil sie tief in die Privatsphäre des Kindes eingreifen. Besprechen Sie die Ortung mit dem Kind.

Geräte mit einer aus der Ferne aktivierbaren Abhörfunktion sind nach Angabe der Bundesnetzagentur in Deutschland verboten. Dasselbe gilt für Kinderuhren mit Abhörfunktion (§ 8 Abs. 1 TDDDG). Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt aufnimmt oder mit einem Abhörgerät abhört, macht sich strafbar (§ 201 StGB). Bei Senioren oder Menschen mit Demenz klären Sie die Ortung mit der betroffenen Person und, wo vorhanden, mit der rechtlichen Betreuung. Ein Tracker kann helfen, jemanden schneller zu finden, ersetzt aber keine Betreuung. Mehr zu diesem Feld im Guide zu Personen und Kindern und im Guide zu Datenschutz und Recht.

Grenzen, die für alle Einsatzgebiete gelten

  • Ohne Mobilfunknetz, Satellitenempfang oder Akku gibt es keinen neuen Standort.
  • Die Genauigkeit schwankt je nach Umgebung. Hochhäuser, Wald und Tunnel verschlechtern sie.
  • Abos laufen aus. Prüfen Sie Laufzeit und Verlängerung.
  • Die Ortung fremder Personen ohne deren Wissen gehört nicht zu den Einsatzgebieten, die dieses Portal beschreibt.

Eine Übersicht aller Einsatzfelder bietet auch der Guide zu Einsatzfeldern und Zielgruppen. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Fragen zu den Einsatzgebieten

Wofür eignen sich Bluetooth-Finder, wofür Mobilfunk-Tracker?

Bluetooth-Finder passen zu Schlüsseln, Geldbeuteln und Koffern, die Sie in bewohnter Umgebung verlieren. Mobilfunk-Tracker passen zu Fahrzeugen, Anhängern und Tieren, die weiter entfernt sein können und selbst senden sollen.

Brauche ich für jedes Einsatzgebiet ein Abo?

Nein. Bluetooth-Finder kommen meist ohne Abo aus. Geräte mit Mobilfunk brauchen eine SIM oder einen Dienst, das kann ein Abo, ein Prepaid-Tarif oder eine eigene SIM mit Datentarif sein.

Dürfen Betriebe Fahrzeuge ihrer Beschäftigten orten?

Das ist eine Frage des Einzelfalls. Der Betriebsrat bestimmt bei Einrichtungen mit, die Verhalten oder Leistung überwachen können (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Beschäftigte sollten offen informiert werden. Holen Sie fachkundigen Rat ein.

Was gilt für Tracker bei Kindern?

Standortdaten eines Kindes sind personenbezogene Daten. Datenschützer raten, Bewegungsverlauf und Live-Ortung kritisch zu prüfen und das Vorgehen mit dem Kind zu besprechen. Geräte mit Abhörfunktion sind nach Angabe der Bundesnetzagentur verboten.

Wo stößt die Ortung an ihre Grenzen?

In Gebäuden, Tiefgaragen, Tunneln und bei leerem Akku. Auch fehlende Netzabdeckung oder ein abgelaufener Tarif verhindern neue Standortmeldungen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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